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Mehr Geld für die neue Heizung

Ab Januar gelten neue Fördersätze für energetische Sanierung. Wer schnell handelt, bekommt bis zu 60 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe erstattet

Seit Monaten warten Hauseigentümer und Vermieter auf neue Förderregeln für den Heizungstausch und für energetische Sanierungen. Zwar gilt das neue Heizungsgesetz erst mit einer Verzögerung in vollem Umfang und bundesweit, da zunächst die Gemeinden zu einer Wärmeplanung verpflichtet werden. Doch viele Eigentümer wissen längst, dass sie etwas unternehmen sollten. Über kurz oder lang werden fossil betriebene Heizungen ausgetauscht und viele ältere Gebäude gründlich saniert werden müssen.

Denn die Ziele sind weiterhin hoch gesteckt: Bis 2030 sollen die jährlichen CO2-Emissionen im Gebäudesektor von aktuell 112 Millionen auf 66 Millionen Tonnen sinken. Die Wärmeerzeugung gilt dabei als ein entscheidender Schlüssel. Heizungen mit fossilen Energieträgern sollen so schnell wie möglich ersetzt werden.

Doch aus Ärger über die weitreichenden Vorschriften im Heizungsgesetz oder auch aus Sorge vor zu hohen Austausch- und Umbaukosten haben viele Hauseigentümer in diesem Jahr doch noch Gasheizungen eingebaut – mehr als 625.000 Stück bis Ende des dritten Quartals. Viele andere warteten schlicht ab. Und haben damit möglicherweise richtig gehandelt. Denn ab 1. Januar gelten umfangreiche neue Förderbedingungen. Das geht aus der in der Ampel-Koalition jetzt final abgestimmten Version der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hervor.

Gegenüber der im September vorgelegten Fassung gibt es weitere Verbesserungen, insbesondere für Vermieter. Zudem beinhaltet die neue Förderung einen “Konjunkturbonus” für energetische Sanierung. Der allgemeine Fördersatz steigt auf 30 Prozent. Sonderbudgets in einstelliger Milliardenhöhe liegen bereit. Auf der anderen Seite jedoch will die Bundesregierung die Ausgaben im Zaum halten und die Höhe der förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzen, bisher waren es 65.000 Euro. Wer also 40.000 Euro für eine Wärmepumpe ausgibt, bekommt bei einer Förderquote von 35 Prozent künftig 10.500 Euro vom Staat.

Diese direkten Zuschüsse werden bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Für Förderkredite mit günstigen Zinsen ist die KfW zuständig. Auch hier wird etwas geändert: Künftig soll die KfW die Zuschüsse für den Heizungsumbau übernehmen. Nur die reinen Effizienzmaßnahmen laufen ab 2024 dann noch über das BAFA – so der Plan.

Einen kurzen Schock gab es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021. Denn das BEG-Fördergeld kommt auch aus dem Klima- und Transformationsfonds, dessen finanzielle Ausstattung nun alles andere als sicher ist, da alte Kreditermächtigungen nicht dorthin umgelegt werden dürfen. Doch die Mittel für die Gebäudesanierung, so versicherte die Bundesregierung, seien davon unberührt und gesichert. Zumindest für 2024, heißt es.

Wer Fördergeld erhalten möchte, muss wie bisher den Förderantrag vor Beginn des Projekts gestellt haben. Ein Überblick über die neuen Regeln:

Effizienzmaßnahmen: Wer die Gebäudehülle, also Fenster, Türen, Dächer oder Dämmung erneuern möchte, bekommt bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, sofern man nachweisen kann, dass dadurch die Effizienz steigt. Den gleichen Satz gibt es für Investitionen in sonstige Anlagetechnik, also beispielsweise in eine Lüftung, die dafür sorgt, dass weniger Wärme verbraucht wird. Auch smarte Steuerungsanlagen zur Verbrauchsoptimierung werden gefördert, oder auch ein Sonnenschutz. Für diese Effizienzmaßnahmen gibt es nicht nur eine Grundförderung von 15 Prozent, sondern auch einen neuen “Konjunkturbonus” in Höhe von zehn Prozent, zur “Belebung der Baukonjunktur”, wie es in dem Beschlusspapier heißt. Dafür werde ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Davon sind zwei Milliarden nur für selbstnutzende Eigentümer reserviert. Wer einen Sanierungsfahrplan vorlegt, bekommt weitere fünf Prozentpunkte.

Geschwindigkeitsbonus: Bereits erwartet worden war ein Zuschlag für Frühentschlossene, die ihre alte fossil betriebene Heizung austauschen wollen, bevor sie kaputt geht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anlage 20 Jahre oder älter ist. Dieser Geschwindigkeitsbonus kommt nun zunächst in Höhe von 25 Prozent. Allerdings gilt dieser Fördersatz nur im Jahr 2024. Danach sinkt er auf 20 Prozent bis Ende 2026, dann auf 15 Prozent bis Ende 2028 und zwölf Prozent bis Ende 2030. Danach schmilzt die Förderung weiter ab, bis auf null ab Januar 2037.

In einer früheren Version der BEG-Novelle waren Vermieter von diesem Speedbonus ausgeschlossen. Jetzt liegt ein Sonderbudget in Höhe von zwei Milliarden Euro extra für Vermieter bereit, mit denen sie den Staat am Heizungsaustausch auch in Mietwohnungen beteiligen können. Laut Vorlage bekommen Vermieter den Bonus aber auch nur “bis zur Ausschöpfung” dieses Budgets.

Eine weitere Einschränkung gilt für Biomasseheizungen, also meistens Holz-Pelletheizungen. Für diese gibt es den Bonus nur, “wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden”, heißt es in dem Papier.

Grundförderung: Wie schon erwartet wurde, steigt die Grundförderung für neue nicht-fossile Heizungen von 25 auf 30 Prozent. Für Wärmepumpen gibt es einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent, wenn diese entweder aus Erdwärme gespeist werden oder ein klimafreundliches Kältemittel nutzen. Wer also schon 2024 die Wärmepumpe einbaut, also den maximalen Speedbonus erhält, kann den Staat an 60 Prozent der Kosten beteiligen.

Wichtig: Wärmepumpen müssen künftig netzdienlich sein, das heißt, der Versorger muss sie aus der Ferne ein- und ausschalten können, um eine Überlastung der Stromnetze verhindern zu können. Dafür benötigen die Geräte eine spezielle Schnittstelle. Ab 1. Januar 2025 werden nur noch Wärmepumpen mit einer solchen Einrichtung gefördert.

Stärker als bisher wird auch der Fernwärmeanschluss gefördert, nämlich ebenfalls mit 30 Prozent. Für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 40.000 Euro gibt es 30 Prozent Extra-Bonus. Insgesamt aber höchstens 70 Prozent Förderquote erreicht werden.

Förderhöchstgrenzen: Bisher galt eine Kosten-Höchstgrenze von 60.000 Euro. Künftig sind es nur noch 30.000 Euro pro Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern sinkt der Betrag auf 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und auf 8000 Euro ab der siebten Wohnung. Wer 30.000 Euro ausgibt, kann also höchstens mit 21.000 Zuschuss rechnen.

Wichtige Ausnahme: Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle oder von Anlagentechnik – also alles außer Heizung – werden trotzdem bis 60.000 Euro Ausgaben gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Für diese von Energieberatern erstellten Pläne gibt es wie bisher fünf Prozentpunkte zusätzlich. Die Höchstgrenzen gelten nur für den jeweiligen Bereich – eine Förderung für eine neue Dämmung beispielsweise kann kombiniert werden mit einer Förderung für eine Wärmepumpe.

Fördergeld: Neben Direktzuschüssen wird es auch weiterhin Förderkredite bei der KfW geben. Die Konditionen für Zinsen und Tilgung werden allerdings immer wieder neu an die Marktlage angepasst. Ab Januar sollen direkte BEG-Zuschüsse ebenfalls bei der Förderbank bereit liegen.

Quelle

Michael Fabricius

5 Min. Lesedauer

vor 2 Jahren veröffentlicht