Wir räumen für Sie Steine aus dem Weg.
Zivil-, Handels-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht: Wir haben die Expertise.
Für maßgeschneiderte Lösungen braucht es die fachübergreifende Verknüpfung aller steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte. Mit 21 Steuerberatern, sechs Wirtschaftsprüfern und sechs Rechtsanwälten unterschiedlicher Fachrichtungen verfügt die OT-Gruppe, wie kaum ein Mitbewerber in Nordbaden, über diese Expertise. Das meinen wir, wenn wir von ganzheitlicher oder interdisziplinärer Beratung sprechen. Beratung, die neben Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht auch steuerliche und gesamtunternehmerische Gesichtspunkte berücksichtigt. So kommen wir zu besseren Ergebnissen als andere.
In unserem Fokus steht das Zivilrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht. Hier bringen unsere Spezialisten fachübergreifende Kompetenz mit. Kompetenz, die bessere Ergebnisse liefert. Kompetenz, die Vertrauen schafft.
In der Regel versuchen wir, den Rechtsstreit zu vermeiden und zeitnahe und kalkulierbare Lösungen zu erzielen. Wo das aber nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen mit der notwendigen prozessualen Sachkunde vor Gericht – persönlich und bundesweit.
Sie haben eine Frage im laufenden Betrieb oder zu bestehenden Verträgen?
Als Unternehmer und/oder Gesellschafter sind wir Ihr kompetenter Partner in allen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des laufenden Betriebs. Selbstverständlich unterstützen wir Sie sowohl bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen als auch bei der Streitschlichtung mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitgesellschaftern.
Darüber hinaus überprüfen und analysieren wir für Sie bestehende Verträge wie Gesellschaftsverträge, Testamente, Erb- und Eheverträge und erarbeiten etwaige Anpassungsvorschläge.
Sie planen den Stabswechsel an Ihre Nachfolger?
Im Rahmen der Übergabe Ihres Vermögens bzw. Unternehmens an die nächste Generation planen und gestalten wir für Sie und mit Ihnen, unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen, eine Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge und beraten bzw. begleiten Sie bei allen weiteren Schritten und Maßnahmen.
Sie beabsichtigen den Ausstieg oder die Umgestaltung Ihres Unternehmens?
Sollten Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Gesellschaft umstrukturieren, veräußern oder auflösen oder aus diesem bzw. dieser ausscheiden wollen, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, immer auch im Hinblick auf die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen, eine optimale Lösung und gestalten bzw. erstellen alle erforderlichen Verträge und Unterlagen.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Fränznick
Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
06261/92 74 550
t.fraenznick@ot-recht.de
Gibt es kein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei werden vorab dem überlebenden Ehegatten und den Kindern gesetzlich festgelegte Quoten zugewiesen. Mehrere Erben bilden hierbei eine Erbengemeinschaft, d. h., es müssen sich künftig alle einigen. Eine Verfügung über einzelne Gegenstände ist nicht mehr möglich. Im betrieblichen Bereich kann es über die erbschaftsteuerliche Belastung hinaus auch zu existenzbedrohenden ertragsteuerlichen Belastungen kommen. Oftmals muss, um anfallende Erbschaftsteuern zahlen zu können, aber auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung, das Erbe versilbert werden. Erben Minderjährige, können künftige, insbesondere vermögensmäßige, Entscheidungen von der Zustimmung des Betreuungsgerichts abhängen.
Über ein Testament kann die Nachfolge im Sinne des Erblassers und steueroptimiert geregelt werden. So können Erbquoten festgelegt und einzelne Gegenstände zugeordnet werden. Über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser dafür sorgen, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Dies bietet sich insbesondere auch an, um die Spielregeln für minderjährige Erben vorzugeben und den Einfluss des Betreuungsgerichts zu minimieren. Im betrieblichen Bereich kann über eine Testamentsvollstreckung die Fortführung des Unternehmens im Sinne des Erblassers sichergestellt werden.
Ein Testament kann grundsätzlich widerrufen und somit vernichtet werden. Wollen sich die Beteiligten fest binden, weil beispielsweise der Erbe zu Lebzeiten bestimmte Leistungen erbringt, und sei es nur auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann ein Erbvertrag geschlossen werden. Dessen Wirkungen können einseitig nicht ohne weiteres beseitigt werden.
Ein Testament ist immer auch im Zusammenhang mit dem Ehevertrag zu sehen. Die Wahl des Güterstandes beeinflusst zum einen die Erbquote und kann zum anderen auch den Anfall von Erbschaftsteuer beeinflussen. Dies gilt es optimal in Einklang zu bringen.
Gerade im betrieblichen Bereich sollte frühzeitig über eine Unternehmensnachfolge nachgedacht werden. Fehlende oder verzögerte Nachfolgeregelungen im betrieblichen Bereich gefährden oftmals die wirtschaftliche Existenz aufs Bedrohlichste. Wenn geeignete Nachfolger sich abzeichnen – sei es in der Familie, unter den Mitarbeitern oder im sonstigen Umfeld -, dann muss gehandelt, der Generationswechsel eingeleitet und auch vollzogen werden.
Aber auch hier gilt: Unabhängig vom Alter des Unternehmensinhabers ist im Vorfeld einer Nachfolgeregelung durch eine letztwilligen Verfügung (Testament bzw. Erbvertrag) der Fortbestand des Unternehmens zu sichern. So können im Falle eines vorzeitigen Versterbens die Interessen des Unternehmers und seiner Hinterbliebenen angemessen berücksichtigt werden.
Für alle letztwilligen Verfügungen gilt: Diese können nicht ohne Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte errichtet werden. Hier gilt es, sowohl die erbschaft- und schenkungsteuerlichen als auch die ertragsteuerlichen Fallstricke zu erkennen und eine für den Mandanten optimale Lösung zu erarbeiten.
Unser erbrechtliches sowie erbschaft- und schenkungsteuerliches Beratungsangebot umfasst insbesondere:
Ihre Ansprechpartner
Thomas Fränznick
Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
06261/92 74 550
t.fraenznick@ot-recht.de
Wir beraten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und unterstützen unsere Mandanten bei der täglichen Personalarbeit.
Von der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen bis hin zu personellen Maßnahmen wie Abmahnungen oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen – wir finden eine praktikable und vor allem wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Bei den täglichen Fragen zum Thema Lohn, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Teilzeit und Urlaubsrecht etc. sind wir für Sie da.
Auch bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat sind wir Ihr Partner. Wir begleiten Sie bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und in den Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Ob es um die Ausarbeitung von Haustarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder die Vertretung in Einigungsstellenverfahren geht, wir sind für Sie da.
Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, Restrukturierungen oder Unternehmensübernahmen und –transaktionen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Daneben kann der Einsatz von freien Mitarbeitern und die Vergabe von Dienstleistungen oder Gewerke an Dritte arbeitsrechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten bereiten, aber auch zu erheblichen finanziellen Risiken für Ihr Unternehmen führen, wenn es sich hierbei um eine sog. Scheinselbständigkeit und somit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht zwingend von der Sozialversicherungspflicht befreit, sondern wird oft als abhängig Beschäftigter und damit sozialversicherungspflichtig angesehen. Hier können bei einer falschen Beurteilung Beitragsnachforderungen für viele Jahre rückwirkend drohen. Deshalb sollten alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem
Anstellungsverhältnis rechtzeitig und verbindlich geklärt sein.
Ihre Ansprechpartner
Martin Hess
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
06261/92 74 530
m.hess@ot-recht.de
Jessica Bauer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
06261/92 74 570
j.bauer@ot-recht.de
In vielen Fällen beginnt die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt bereits im Betriebsprüfungsverfahren. Oft empfiehlt es sich bereits in der Außenprüfung neben dem Steuerberater einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen. Prüfungsinhalt, Prüfungsumfang und Prüfungsablauf müssen überwacht und dokumentiert werden.
In der Schlussbesprechung und durch eine tatsächliche Verständigung kann oft Einvernehmen mit der Finanzverwaltung erzielt werden. Hier ist wichtig, dass alle Sachfragen und deren steuerliche Folgen bekannt sind. Gerade an der Schnittstelle zum steuerstrafrechtlichen Vorwurf ist die Verständigung über den Besteuerungssachverhalt von besonderer Bedeutung.
Auch im Einspruchs- und Klageverfahren ist eine einvernehmliche Beendigung des Steuerstreits möglich. Dies setzt aber fundiertes steuerliches Wissen und viel praktische und prozessuale Erfahrung voraus. Wir sind auf diese Verfahren schon mehr als 20 Jahre spezialisiert.
Das Steuerstrafrecht dringt immer weiter in den steuerlichen Alltag ein. Waren es früher die öffentlichkeits wirksamen Promifälle, so werden heute viele Ermittlungsverfahren aus Betriebsprüfungen oder nach der Abgabe von Steuererklärungen eingeleitet.
Ihre Ansprechpartner
Martin Hess
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
06261/92 74 530
m.hess@ot-recht.de
Thomas Fränznick
Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
06261/92 74 550
t.fraenznick@ot-recht.de
In vielen Fällen beginnt die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt bereits im Betriebsprüfungsverfahren. Oft empfiehlt es sich bereits in der Außenprüfung neben dem Steuerberater einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen. Prüfungsinhalt, Prüfungsumfang und Prüfungsablauf müssen überwacht und dokumentiert werden.
In der Schlussbesprechung und durch eine tatsächliche Verständigung kann oft Einvernehmen mit der Finanzverwaltung erzielt werden. Hier ist wichtig, dass alle Sachfragen und deren steuerliche Folgen bekannt sind. Gerade an der Schnittstelle zum steuerstrafrechtlichen Vorwurf ist die Verständigung über den Besteuerungssachverhalt von besonderer Bedeutung.
Auch im Einspruchs- und Klageverfahren ist eine einvernehmliche Beendigung des Steuerstreits möglich. Dies setzt aber fundiertes steuerliches Wissen und viel praktische und prozessuale Erfahrung voraus. Wir sind auf diese Verfahren schon mehr als 20 Jahre spezialisiert.
Das Steuerstrafrecht dringt immer weiter in den steuerlichen Alltag ein. Waren es früher die öffentlichkeits wirksamen Promifälle, so werden heute viele Ermittlungsverfahren aus Betriebsprüfungen oder nach der Abgabe von Steuererklärungen eingeleitet.
Ihre Ansprechpartner
Martin Hess
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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Thomas Fränznick
Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Im Fachbereich Bankrecht beraten wir Banken sowie Unternehmen und deren Inhaber in allen bankrechtlichen Fragestellungen. Unser bankrechtliches Team besteht aus einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sowie weiteren bankrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten.
Wie vertreten im Bankrecht regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich die Interessen unserer Mandanten bei Rechtsfragen rund um Kreditverträge, bei der Stellung von Sicherheiten und der Kreditabwicklung.
Im Rahmen unserer Beratung beziehen wir die Schnittstellen zwischen dem Bankrecht und dem Steuerrecht sowie dem Gesellschaftsrecht und dem Erbrecht mit ein. Dies ermöglicht uns eine umfassende Beratung von Unternehmen rund um die Finanzierung einschließlich der korrespondierenden Vertragsverhältnissen. Und das von der Unternehmensgründung über die Umfinanzierung bis hin zur Liquidation. Benötigen Sie Beratung bei der Unternehmensbeteiligung von Kreditinstituten im Rahmen der Finanzierung? Auch hier sind Sie gut bei uns aufgehoben.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Fragen (fehlerhafter) Anlageberatung, bei Aktienkäufen, offene und geschlossene Fonds, finanzierten Beteiligungen, finanzierten Erwerbermodellen und Rechtsfragen der Vermögensverwaltung.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Fränznick
Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
06261/92 74 550
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Immer wieder geraten kleine und mittlere Unternehmen in akute Liquiditätsnot. Oft entwickelt sich hieraus eine Insolvenz, weil die Krisensituation zu spät erkannt und nicht rechtzeitig gegengesteuert wird.
Häufig verschließen sowohl der Unternehmer als auch seine steuerlichen Berater die Augen vor den Warnsignalen. Der Unternehmer aus Angst vor den Folgen der Krise, der Steuerberater aus Angst vor dem Verlust des Mandats. Nie kommt eine Unternehmenskrise über Nacht und immer gibt es mal deutlichere, mal weniger deutliche Anzeichen für eine sich entwickelnde Schieflage im Unternehmen.
Die Fachleute der OT Recht beraten im Vorfeld und in der Unternehmenskrise in allen insolvenz , arbeits und gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Durch unsere Partner innerhalb der OT Beratungsgruppe sind wir auch Ansprechpartner für alle betriebswirtschaftlichen Fragen.
Gemeinsam mit dem Unternehmer erarbeiten wir den richtigen Weg aus der Krise. Dabei vernetzen wir alle Beteiligten wie Banken, Betriebsrat, Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Mitarbeiter.
Als kritischer, neutraler und fachlich kompetenter Berater steht die Beratung unter dem Leitsatz: „Wie schalte ich die Unternehmensampel wieder auf grün?“
Und wenn der Insolvenzantrag unvermeidbar ist, begleiten wir Sie bei der Antragstellung und bei den Gesprächen mit dem Insolvenzverwalter. Wenn möglich und gewünscht suchen wir nach Neustart Varianten, prüfen die Möglichkeiten der übertragenden Sanierung oder finden neue Partner.
In vielen Fällen braucht es Zeit, die Unternehmenskrise als Chance zu begreifen.
Unsere Fachleute begleiten Sie
Martin Hess
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
06261/92 74 530
m.hess@ot-recht.de
Nicole Lechner
Rechtsanwältin
06261/92 74 540
n.lechner@ot-recht.de
Der Erwerb, die Verwertung und die Veräußerung von Grundvermögen setzt deshalb stets eine umfassende rechtliche und steuerrechtliche Betreuung voraus. Wir bieten Ihnen:
Ihre Ansprechpartner
Nicole Lechner
Rechtsanwältin
06261/92 74 540
n.lechner@ot-recht.de
Martin Hess
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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mobil 0172/10 92 74 3
m.hess@ot-recht.de
Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu:
062 61 / 8 05-0